Bausparen ist eigentlich ein zielgerichtetes sowie freiwilliges Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen Darlehen zu erlangen, deren Verzinsung von Anfang an fest vereinbart, niedrig und von den Zins-Schwankungen am Kapital-Markt unabhängig ist. Das ist ein wichtiger Zweig der Baufinanzierung. Durch einen online Baufinanzierungsvergleich können Sie sich auch über dieses Thema informieren. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie als Bausparer Mitglied einer Zweck-Spargemeinschaft. Die Spar-Phase, also eine Leistung zu Gunsten der Gemeinschaft, steht dabei am Anfang. Hiermit erwerben das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form eines besonders günstigen Bausparkredites. Die Mittel dafür stammen aus den von den Bausparern angesammelten Geldern, besonders den Sparleistungen und Tilgungsleistungen. Hierfür müssen Sie einen Bauspar-Vertrag über eine bestimmte Bausparsumme abschließen. Wenn Sie das im Vertrag vereinbarte Mindest-Sparguthaben angespart haben und das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne bestand, wird der Bausparvertrag zugeteilt. Dann zahlt die Bausparkasse das angesparte Guthaben sowie das Bauspar-Darlehen aus. Aus Spar-Summe und Spar-Dauer errechnet die Bausparkasse für jeden Bauspar-Vertrag eine Bewertungs-Zahl. Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung. Als erste werden die Bauspar-Verträge mit der höchsten Bewertungs-Zahl zugeteilt. Ihren Bauspardarlehen können Sie zur Finanzierung folgender Vorhaben bzw. Massnahmen aufwenden: Nach § 1 Abs. 3 Bausparkassen-Gesetz ist das Bauspar-Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu verwenden. der Bau, der Erwerb, die Renovierung bzw. Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen, die überwiegend Wohnzwecken dienen, der Bau, der Erwerb, die Renovierung bzw. Modernisierung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen, die Bereitstellung von Darlehen, wenn ihre Gewährung Voraussetzung für die Überlassung einer Wohnung ist (z. B. bei einem Mieterdarlehen), der Erwerb von Rechten zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. bei einem Einkauf in ein Seniorenstift), der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von überwiegend zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden, der Kauf von Bauland und der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau anderer Gebäude, jedoch beschränkt auf den Teil des Kaufpreises, der dem zu Wohnzwecken bestimmten Anteil am zu errichtenden Gebäude entspricht, Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten, Neben dem von Ihnen zu entrichtenden Tilgungs- und Zinsbeitrag können, im Zusammenhang mit dem Bauspar-Darlehen auch weitere Kosten anfallen, die Sie an die Bausparkasse oder an Dritte zu zahlen haben. Kosten, die die Bausparkassen berechnen: Hierzu zählt neben der Abschluss-Gebühr, die schon bei Beantragung des Vertrages fällig wird, das Agio bzw. die Darlehens-Gebühr oder das Disagio sowie ggf. Bereitstellungs-Zinsen. Die Bausparkasse zieht die Versicherungs-Beiträge für die Versicherungsgesellschaft ein, sofern das Bauspar-Darlehen nach den ABB risikoversichert ist. In diesem Fall ist der Versicherungs-Beitrag vom Bausparer nicht gesondert zu entrichten sondern vielmehr aus den Tilgungs- und Zinsbeiträgen abgezweigt. Da es viele Versicherungsgesellschaften mit unterschiedlichen Angeboten gibt, machen Sie einen Versicherungsvergleich, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Kosten, die bei Dritten zusätzlich berechnet werden können: Hierzu gehören Gerichts- und Notarkosten im Falle der Sicherstellung durch Grundschulden, Sachverständigungs- und Schätzkosten, Kosten für die zur Auszahlung des Darlehens zu beschaffenden Unterlagen und Sicherheiten, Kosten für eine separate Risiko-Lebensversicherung, Prämien für die Gebäude-Versicherung sowie laufende Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten. Quelle: versicherungvergleich.info |